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Information

Flucht / Rettungspläne

Im Notfall zählt jede Sekunde. Fluchtpläne dienen im Schadensfall dem schnellen und sicheren Verlassen des Gebäudes und sind für alle Sonderbauten und für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, zu erstellen.

Fluchtwegpläne bieten bereits vor einem Schadensereignis Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich selbstständig über Fluchtmöglichkeiten und vorhandene Mittel zur Selbsthilfe zu informieren.

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Fluchtwegplänen ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht  (Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. 4). Hiernach müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Voraussetzungen für den Gefahrenfall schaffen, zu denen eindeutige Verhaltenshinweisen und Übersichten über die vorhandenen Mittel zur
Selbsthilfe (z. B. Notrufeinrichtungen, Feuerlöschgeräte, u. ä.) und die Darstellung der Rettungswege gehören und diese regelmäßig überprüfen lassen. Flucht und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen, mind. alle 2 Jahre, nach DIN ISO 23601 zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Von der Planung bis zur Montage sind wir Ihr Ansprechpartner für:

• Flucht- und Rettungspläne
• Feuerwehrpläne
• Feuerwehrlaufkarten
• RWA-Gruppenpläne
• Brandschutzordnung Teil A bis Teil C
• Fluchtwegbeschilderung
• Regelmäßige Überprüfung

Auf modern eingerichteten CAD-Arbeitsplätzen erstellen wir für Sie individuelle Pläne nach den aktuellen Vorgaben und Ihren Wünschen. Wir verfügen über Sachkundige zur Erstellung und regelmäßigen Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale in Kassel oder eine unserer Niederlassungen und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier

Feuerwehrpläne

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Feuerwehrlaufkarten

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Brandschutzordnungen Teil A bis C

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